Pressemitteilungen
18. 06. 2004
Die Trennung der Polizeiarbeit zwischen Bund und Länder hat sich nach Auffassung der FDP in der Vergangenheit bewährt. Die Landeskriminalämter haben einen hervorragenden fachlichen Ruf. Es besteht überhaupt kein Anlass, sie der Weisungsbefugnis des Bundeskriminalamtes zu unterstellen. Bundesinnenminister Otto Schily will den Föderalismus ausgerechnet an einer Stelle schwächen, an dem er gut funktioniert. Das kann nicht richtig sein.
Dagegen haben sich bei der Zusammenarbeit zwischen den Landesverfassungsschutzämtern und dem Bundesamt für Verfassungsschutz beispielsweise im NDP-Verfahren Reibungsverluste ergeben. Daher ist eine stärkere Konzentration jedenfalls der Terrorismusabwehr beim Bundesamt in Köln zweckmäßig.
Die FDP lehnt entschieden Schilys Pläne für eine Kompetenz des Bundeskriminalamts zu "Vorfeldermittlungen" ab. Polizeiliches Handeln dient der Verfolgung und Verhütung konkreter Straftaten. Bei diesem Grundsatz muss es bleiben, da sonst rechtsstaatliche Schranken für Polizeihandeln fallen und staatliche Eingriffe uferlos möglich würden. Schon bei dem Gesetzespaket Schily II hat der Bundestag auf Betreiben der FDP Vorfeldermittlungen abgelehnt. Dabei muss es bleiben.
Bettina Lauer
Telefon: (030) 227-54618
[email protected]
STADLER: FDP hält am bewährten Polizeirecht fest
BERLIN. Zu den Zentralisierungsplänen des Bundesinnenministers erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Max STADLER:Die Trennung der Polizeiarbeit zwischen Bund und Länder hat sich nach Auffassung der FDP in der Vergangenheit bewährt. Die Landeskriminalämter haben einen hervorragenden fachlichen Ruf. Es besteht überhaupt kein Anlass, sie der Weisungsbefugnis des Bundeskriminalamtes zu unterstellen. Bundesinnenminister Otto Schily will den Föderalismus ausgerechnet an einer Stelle schwächen, an dem er gut funktioniert. Das kann nicht richtig sein.
Dagegen haben sich bei der Zusammenarbeit zwischen den Landesverfassungsschutzämtern und dem Bundesamt für Verfassungsschutz beispielsweise im NDP-Verfahren Reibungsverluste ergeben. Daher ist eine stärkere Konzentration jedenfalls der Terrorismusabwehr beim Bundesamt in Köln zweckmäßig.
Die FDP lehnt entschieden Schilys Pläne für eine Kompetenz des Bundeskriminalamts zu "Vorfeldermittlungen" ab. Polizeiliches Handeln dient der Verfolgung und Verhütung konkreter Straftaten. Bei diesem Grundsatz muss es bleiben, da sonst rechtsstaatliche Schranken für Polizeihandeln fallen und staatliche Eingriffe uferlos möglich würden. Schon bei dem Gesetzespaket Schily II hat der Bundestag auf Betreiben der FDP Vorfeldermittlungen abgelehnt. Dabei muss es bleiben.
Bettina Lauer
Telefon: (030) 227-54618
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